Stadtrundgang: Einrichtung von „Judenschulen“

Einrichtung von „Judenschulen“

Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Angeordnet werden Erhebungen über die sogenannte „Rassezugehörigkeit“ an allen Schulen, mit dem Ziel, an Ostern 1936 an allen Orten mit mindestens 20 jüdischen Volksschülern sogenannte „Judenschulen“ einzurichten.