Personen: Levis, Dr. Otto Seligmann
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Levis, Dr. Otto Seligmann

(geb. 07.04.1872, gest. 09.05.1941)

 

Dr. Otto Seligmann Levis
© Gedenkbuch für die Karlsruher Juden

Der aus einer jüdischen Familie stammende Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Dr. Otto Seligmann Levis verbrachte seine Kindheit und Jugend in Karlsruhe. Im Jahr 1890 absolvierte er sein Abitur am Großherzoglichen Gymnasium Karlsruhe (heute Bismarck Gymnasium) und studierte anschließend Mathematik und Rechtswissenschaften unter anderem an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, wo er 1898 sein Zweites Staatsexamen als Jahrgangsbester abschloss und in Karlsruhe als Gerichtsassessor angestellt wurde.

Ein Jahr später stieg er zum Amtsrichter in Pforzheim auf. Dr. Otto Seligmann Levis heiratete im Jahre 1914 Klara Heinsheimer, die Tochter eines Oberlandesgerichtsrats, und bekam mit ihr zwei Kinder, welche evangelisch getauft wurden. Wegen einer Herzerkrankung konnte Levis am Ersten Weltkrieg nicht aktiv teilnehmen und wurde bereits im Jahr 1919 zum Oberlandesgerichtsrat ernannt. Acht Jahre darauf beförderte man ihn zum Senatspräsidenten. Im Jahr 1931 wurde Dr. Otto Seligmann Levis zunächst auf Grund eines Darmgeschwürs für drei Monate von seinem Dienst beurlaubt. Levis, der zu dieser Zeit der ranghöchste Richter im Oberlandesgericht Karlsruhe war, wurde schließlich am 01.09.1933 gemäß dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (§5 Abs. 2) frühzeitig in den Ruhestand versetzt.

Levis Kinder emigrierten bald in die Schweiz, er aber mochte seine Heimat zunächst nicht verlassen. Am 22.10.1940 wurde Dr. Otto Seligmann Levis schließlich nach Gurs deportiert, wo er am 07.05.1941 verstarb. Seiner Frau gelang es mit Hilfe der Kinder der Lagerhaft zu entkommen und ebenfalls in die Schweiz zu emigrieren.

Mit Eintreten des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ am 07.04.1933 wurden etliche Beamte aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Dr. Otto Seligmann Levis fiel als Jude unter §3 Abs. 1 des Gesetzes. Alerdings trat bei ihm als sogenannter „Alt-Beamter“ eine Ausnahmeregelung (§3 Abs. 2) in Kraft. Diese besagte, dass keine Entlassung bei Beamten, die vor dem 1. August 1914 ihren Dienst angetreten hatten, möglich sei. Da man Levis nun nicht aus dem Staatsdienst entlassen konnte, seine Stelle aber lieber mit überzeugten Nationalsozialisten besetzte, bot man ihm stattdessen niederere Positionen an, welche er gekränkt ablehnte und stattdessen vom §5 Abs. 2 des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ Gebrauch machte, um sich frühzeitig in den Ruhestand versetzen zu lassen.

Die Amtsblätter suggerieren, dass die meisten der in den Ruhestand versetzten Beamten ihre Arbeit beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen auf eigenes Ansuchen niederlegten. Es ist allerdings belegt, dass Betroffenen häufig von ihren Vorgesetzten nahegelegt wurde, die Zurruhesetzung „freiwillig“ zu beantragen.

Quellen

  1. Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe Abt. 234 2005-123 Nr. 16809 (Personalakte Dr. Otto Seligmann Levis).
  2. Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe 240/ 1987/ 53/ 216 (Polizeiliche Meldung der Deportation Levis‘).
  3. Schiller, Christof: Das Oberlandesgericht Karlsruhe im Dritten Reich (Schriften zur Rechtsgeschichte 69), Berlin 1997.
  4. Gedenkbuch für die Karlsruher Juden. Abgerufen am 28. Februar 2017.