Stadtrundgang: Oberlandesgericht Karlsruhe

Oberlandesgericht Karlsruhe

Nachdem am 11. März 1933 Robert Wagner die Macht in Baden übernommen hatte, wurden etliche staatliche Stellen – auch in der Justiz – neu besetzt. Baden übernahm neben Bayern und Preußen eine Vorreiterrolle bei der Entlassung jüdischer Richter und Staatsanwälte im Deutschen Reichsgebiet. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme bekamen jüdische und „marxistische“ Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte schon bald Anfeindungen zu spüren. Häufig führte das Ersuchen an die jüdischen Richter, sich „auf eigenes Ansuchen“ beurlauben zu lassen, zu deren endgültigem Ausscheiden aus dem Staatsdienst. Die Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes betrafen nicht nur ranghohe Richter, sondern auch etliche Beamte am Oberlandesgericht Karlsruhe.

Am 05. April 1933 erließ Robert Wagner schließlich das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, das die Beurlaubung jüdischer Beamter in Baden gesetzlich festlegte. Das gleichnamige reichsweite Gesetz trat am 07. April 1933 in Kraft und unterschied sich kaum von Wagners Erlass. Allerdings konnten gemäß §3 Abs. 2 dieses Gesetzes Beamte „nicht arischer Abstammung“, die bereits vor dem 01. August 1914 im Dienst gewesen waren, nicht entlassen werden. Diese Ausnahmeregelung traf im Oberlandesgericht Karlsruhe auf immerhin drei der vier jüdischen Richter zu. Allerdings konnte man besagte „Altbeamten“ auf Positionen niedrigeren Ranges versetzen und sie so zu einem vermeintlich freiwilligen Austritt aus dem Staatsdienst zwingen. So auch im Falle des jüdischen Senatspräsidenten des ersten Senats, Dr. Otto Seligmann Levis, der im Zuge dieses Gesetzes „die Versetzung in den Ruhestand“ ersuchte. [1] Am 07. April 1933 berichtete der Führer bereits, „die badische Rechtspflege [sei] gesäubert“. [2]

Durch Adolf Hitlers Erlass der Nürnberger Gesetze und das damit einhergehende Reichsbürgergesetz 1935, das die Frage der Behandlung von „Mischlingen“ klärte, wurden weitere Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe entlassen. Die nationalsozialistische „Säuberung der Justiz“ war damit im Wesentlichen abgeschlossen. Der intendierte Austausch der Beamtenschaft führte neben etlichen Entlassungen auch zu Neueinstellungen und Beförderungen. Dr. Gerhard Caemmerer wurde beispielsweise im Jahr 1942 zum Oberlandesgerichtsrat befördert. Außerdem begann die kurze, erfolgreiche Karriere des Oberlandesgerichtspräsidenten Heinrich Reinle mit der nationalsozialistischen Herrschaft und endete mit deren Untergang.

Im Allgemeinen wurde das Justizministerium unterworfen und den Interessen des nationalsozialistischen Regimes angepasst, jegliche juristische Unabhängigkeit musste aufgegeben werden. Die Beteiligung jüdischer Parteien an Prozessen vor dem Oberlandesgericht sank mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten stark, da sich das Prozessrisiko durch nationalsozialistische Justizbeamte zu Lasten jüdischer Parteien verschoben hatte. [3]

Quellen

  1. Der Führer, vom 07. April 1933, S.3
  2. Schiller, C. (1997) Das Oberlandesgericht Karlsruhe im Dritten Reich (Schriften zur Rechtsgeschichte 69), Berlin: Duncker & Humboldt., S. 36-48
  3. Schiller, C. (1997) Das Oberlandesgericht Karlsruhe im Dritten Reich (Schriften zur Rechtsgeschichte 69), Berlin: Duncker & Humboldt., S. 91, S. 129-139, S. 231, S. 311, S. 365