Personen: Dietz, Friedrich Karl Hans
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Dietz, Friedrich Karl Hans

(geb. 21.12.1909, gest. 10.01.1959)

 

Friedrich Dietz
© Stadtarchiv Karlsruhe

Friedrich Dietz, der sich aufgrund seiner Arbeitslosigkeit in den Erwerbslosenausschüssen in Karlsruhe engagierte, trat im Jahre 1929 der KPD bei. Im Zuge der „Billet- Affäre“ befand sich Dietz zwischen dem 27. Juli und dem 9. September 1931 in Untersuchungshaft. Er wurde nach Beendigung der polizeilichen Ermittlungen aus Mangel an Beweisen freigelassen. Kurz nach dem Reichstagsbrand wurde Dietz, nun hauptamtlich für die KPD tätig, erneut festgenommen und am 29. Mai 1933 in das Konzentrationslager Heuberg überführt. Nach Auflösung des Lagers im Dezember, wurde er in das Konzentrationslager Kislau gebracht, wo er auf den Karlsruher Sozialdemokraten Ludwig Marum traf.

Im Jahr 1947 äußerte Dietz Zweifel über den angeblichen Selbstmord Marums und gab an, dass dieser gegen die Briefzensur verstoßen hatte und es Marum daher trotz eines Magenleidens nicht erlaubt gewesen war, Lebensmittelsendungen entgegen zu nehmen. Daraufhin unterstützten ihn Mitgefangene mit fetthaltigen Lebensmitteln, die man allerdings bei Ludwig Marum fand. Nach Angaben von Dietz wurde Marum daraufhin in eine Einzelzelle verlegt und von den anderen Häftlingen isoliert. Am nächsten Morgen verkündete der Lagerleiter den Selbstmord Marums, indem er laut Dietz „im Essensaal mit zynischem Ausdruck die Worte äußerte: Wenn einer von euch hängen will, dann sagt das vorher, damit man einen Strick besorgen kann und macht es nicht wie Marum“. Dietz war davon überzeugt, dass Marums keinen Suizid begangen hatte.

Nachdem Dietz im Juli 1934 aus dem Konzentrationslager beurlaubt und unter Auflagen nach Karlsruhe zurückkehrte, übernahm er die Leitung der kommunistischen Bewegung in Karlsruhe und Baden. Nachdem er im März 1935 erneut von der Gestapo verhaftet wurde, jedoch aufgrund mangelnder Beweise wieder freigelassen werden musste, entschloss er sich zur Flucht in die Schweiz. Dort tauchte er nach Ende seiner sechsmonatigen Toleranzgenehmigung ab. Allerdings wurde er im Oktober 1941 gefasst und im darauffolgenden Jahr zu einer Haftstraße von sechs Monaten sowie 15 Jahren Einreiseverbot verurteilt. Nur durch seine guten Kontakte zu sozialdemokratischen Abgeordneten des Schweizer Parlaments, gelang es ihm seine Auslieferung nach Deutschland zu verhindern. Er verbüßte seine Haftstrafe und bekam im Anschluss eine Stelle als außenpolitischer Mitarbeiter in der liberalen Wochenzeitung „Die Nation“.

Erst nach Ende des Krieges kehrte Dietz mit seiner jüdischen Ehefrau Edith Dietz nach Karlsruhe zurück. Dort war er in den folgenden Jahren als Sonderkorrespondent verschiedener Schweizer Zeitungen und Verlage tätig. Des Weiteren übernahm er das Amt des ersten Vorsitzenden der KPD im Kreis Karlsruhe und wurde wiederholt in den Stadtrat gewählt. Nach dem KPD-Verbot im Jahr 1956 hatte die Familie Dietz mit Existenznöten zu kämpfen. Aufgrund seiner Tätigkeit in der KPD zwischen 1949 und 1956 wollten die Behörden Dietz keinerlei Wiedergutmachungszahlungen genehmigen, da er ab 1949 gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes gekämpft habe. Nach schwerer Erkrankung starb Friedrich Dietz am 10. Januar 1959.

Quellen

  1. Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe 480/116.
  2. Schuhladen-Krämer, Jürgen: Friedrich Karl Hans Dietz. Abgerufen am 13. März 2017.
  3. Kreisvereinigung Karlsruhe. Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten: Dietz, Friedrich Karl Hans. Abgerufen am 15. Dezember 2016.
  4. Friedrich Dietz 1947, Stadtarchiv Karlsruhe 8/Alben 215/20b.