Personen: Ebersoll, Katharina
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Ebersoll, Katharina

(geb. unbekannt, gest. unbekannt)

Auf Antrag der Direktion der Heil- und Pflegeanstalt in Wiesloch wurde am 11. April 1934 Katharina Ebersolls Sterilisation auf Grund von Schizophrenie durch das Erbgesundheitsgericht Bruchsal beschlossen, woraufhin diese im Fürst-Stirum-Spital in Bruchsal durchgeführt wurde.

Dem Arzt, der den Eingriff durchführte, war nicht bekannt, dass Ebersoll an einer Autoimmunkrankheit der Schilddrüse, der sogenannten Basedowschen Krankheit, litt. Katharina Ebersoll verstarb infolge der Operation, in der der leitende Arzt dem Obduktionsbericht zufolge ohne Anordnung auch den entzündeten Blinddarm entfernte, was allerdings als Todesursache nicht in Erwägung gezogen wurde. Letztendlich wurde eine Darmlähmung festgestellt, für deren Folgen maßgeblich ihre Schilddrüsenerkrankung verantwortlich gewesen sei. Zunächst wurden weitere Sterilisationen im Bruchsaler Fürst-Stirum-Spital verboten, allerdings wurde dieses Urteil mit Abschluss des Verfahrens gegen den behandelnden Arzt, der laut Gerichtsurteil unschuldig an Ebersolls Tod gewesen sei, revidiert.

Aus den Akten geht allerdings hervor, dass die Ärzte der Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch durchaus „über den allgemeinen Zustand der Frau genügend unterrichtet waren“, was auf fehlende Sorgfalt im Umgang mit SterilisationspatientInnen schließen lässt.

Quellen

  1. Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe 234 Nr. 3620, S.8.