Reinle, Heinrich
(geb. 01.11.1892, gest. 09.04.1945)
Heinrich Reinle begann 1912 das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, wo er 1915 die erste Staatsprüfung ablegte. Weil Reinle nicht kriegsverwendungsfähig war, konnte er seinen Vorbereitungsdienst direkt im Anschluss fortsetzen und wurde so bereits 1920 als Staatsanwalt angestellt. Am 29. April 1933 wurde Reinle Oberregierungsrat im Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz. Schon ein gutes halbes Jahr später stieg er zum Ministerialrat auf. Im Jahre 1935 wurde Heinrich Reinle zunächst zum Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtsrates ernannt, zwei Jahre darauf dann zum Oberlandesgerichtspräsidenten. Reinles auffällig schneller beruflicher Aufstieg hing mit Sicherheit zu großen Teilen mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten zusammen, hatte er sich doch schon seit Beginn des Jahres 1932 als Mitglied der NSDAP Verdient gemacht. Als klassischer „Schreibtischtäter“ entschied Reinle im nationalsozialistischen Reime in einigen Fällen über Leben und Tod.
Als am 09.04.1945 schließlich amerikanischer Truppen in Sinsheim einmarschierten, beging Heinrich Reinle, der mit Auslieferung und Strafprozess hätte rechnen müssen, im Arbeitszimmer des Dienstvorstandes Selbstmord.
Nach Kriegsende kam es zu einem Verfahren durch die Spruchkammer Karlsruhe, in dem sich der damalige Vizepräsident des Oberlandesgerichts, Wilhelm Martens äußerte, Reinle sei überzeugter Anhänger der NS-Ideologie gewesen – Es wurde eine Einstufung in die Gruppe der Hauptschuldigen beantragt. Der Rechtsanwalt der Witwe legte allerdings beschönigende Erklärungen Reinles früherer Kollegen und Mitarbeiter vor, woraufhin Reinle im Juli 1948 als Minderbelasteter eingestuft wurde. Auf weitere Verfahren wurde zu Gunsten der Pensionsansprüche von Frau und Kind verzichtet, da der Betroffene ja zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr am Leben gewesen war. Ohne den Beitrag der Nationalsozialisten zu Reinles Karriereaufstieg hätte seine Pension allerdings vermutlich eine geringere Summe betragen.
Quellen
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe 240/ 1987/ 53/ 503.
- Schiller, Christof: Das Oberlandesgericht Karlsruhe im Dritten Reich (Schriften zur Rechtsgeschichte 69), Berlin 1997.
- Haehling von Lanzenauer, Reiner: Heinrich Reinle. Oberlandesgerichtspräsident der NS-Zeit (Journal der juristischen Zeitgeschichte 1,3), Berlin 2007., S. 88-93