Personen: Käser, Wilhelm & Düringer, Josef
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Käser, Wilhelm & Düringer, Josef

(Geburts- und Sterbedaten beider unbekannt)

Am 17. Mai 1933 gegen 22 Uhr, meldeten sich mehrere Bürger auf der Polizeiwache Mendelssohnplatz, weil sie illegale Flugblätter der KPD in ihren Hausgängen vorgefunden hatten. Unter ihnen befand sich auch der SA Angehörige Hans Scheitl, der in der Lage war, zwei verdächtige Männer zu beschreiben, die in verschiedene Häusers im Bereich Kronenplatz, Marktplatz und Kreuzstraße, ein und ausgegangen waren. Daraufhin wurden mehrere Polizeibeamte von Hauptwachtmeister Karl Bender entsandt, um die Verdächtigen vorläufig festzunehmen.

Den Beamten fielen unter den Passanten zwei Herren auf, die vor den Schaukästen des Badischen Beobachters standen und die Zeitung lasen. Beim Anblick der Polizei seien diese „sofort in Richtung Steinstraße in langsamen Schritt“ weitergegangen. Als die Polizei die Verfolgung aufnahm, trennten sich die beiden Männer ohne sich voneinander zu verabschieden. Den Beamten gelang es, einem der beiden den Fluchtweg abzuschneiden. Der Schlosser Wilhelm Käser wurde festgenommen und „bei der körperlichen Untersuchung in der Mütze des Erwähnten 15 Druckschriften der KPD vorgefunden“.  Käser, Mitglied der KPD und im Jahr 1926 sogar auf die Stadtrastliste der Partei aufgenommen, wurde von SA Mann Hans Scheitl identifiziert. Daraufhin wurde seine Wohnung erfolglos durchsucht und Käser gab an, die mitgeführten KPD Flugblätter auf dem Gehweg gefunden zu haben. Des Weiteren sagte er aus, mit keinem zweiten Herren unterwegs gewesen zu sein.

Wenige Tage später jedoch, gestand er „die fraglichen Flugblätter erhalten und verteilt [zu] haben“. Von insgesamt 25 Exemplaren, die ihm ein ihm unbekannter junger Mann übergeben habe, gab er an, etwa 10 unter die Türen verschiedener Häuser geschoben zu haben. Er beharrte jedoch darauf die Tat alleine begangen zu haben. Nichtsdestotrotz wurde der Straßenbahnfahrer und ehemaliges KPD Mitglied Josef Düringer am 24. Mai vorläufig festgenommen. Der SA Mann Scheitl hatte ihn identifiziert. Obwohl er seine Beteiligung an der Verteilung der Flugblätter bestritt und sein Anwalt angab, dass Düringer bereits am 5. April aus der KPD ausgetreten sei, wurde er, ebenso wie Käser, im Juni zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten verurteilt. Anschließend kündigten die regionalen Zeitungen an, dass das Gericht in Zukunft für ähnlich Vergehe eine „Gefängnisstrafen von nicht unter einem Jahr“ verhängen würde.

Quellen

  1. Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe 270/699.