Personen: Schifferdecker, Alfred
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Schifferdecker, Alfred

(geb. 04.12.1899, gest. unbekannt)

Bei dem Karlsruher Möbelschreiner Alfred Schifferdecker wurde trotz unauffälligem Intelligenzprüfbogen „angeborener Schwachsinn“ und eine „Neigung zu kriminellem Verhalten und zur Trinksucht“ vermutet. Zudem litt er an einer Missbildung des linken Fußes. Aus Schifferdeckers Wiedergutmachungsakte geht hervor, dass aus Gründen der Einfachheit als Sterilisierungsgrund jedoch lediglich eine Erbkrankheit angegeben wurde. Bei unauffälligem Intelligenzbogen, wie auch in diesem Fall, könne gemäß dem „Gesetz zur Verhütung ‚erbkranken‘ Nachwuchses“ bei „zahlreichen asozialen und antisozialen stark psychopathisch Debilen die Unfruchtbarmachung für zulässig erachtet“ werden, völlig unabhängig vom Ausgang des Intelligenztests. So musste sich Alfred Schifferdecker, bei dem letztendlich kein „angeborener Schwachsinn“ bewiesen werden konnte, dennoch einer Sterilisation unterziehen. Das Urteil des Erbgesundheitsgerichtes wurde außerdem damit begründet, Schifferdecker habe sich mit der Sterilisation einverstanden erklärt.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs stellte Schifferdecker, der sich unter dem nationalsozialistischen Regime nicht nur einer Sterilisation unterziehen musste, sondern auch in den Konzentrationslagern Dachau und Natzweiler inhaftiert war, einen Antrag auf Wiedergutmachung. Alfred Schifferdeckers Antrag wurde abgelehnt, da er nach §1 Abs. 1 des Bundesentschädigungsgesetzes nicht als Verfolgter des nationalsozialistischen Regimes galt und daher nicht für Entschädigungszahlungen in Frage kam.

Quellen

  1. Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe 572 Zugang 1988-10 Nr. 1715, S. 1.
  2. Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe 480 Nr. 20603, S. 23f.